Lockerung der Massnahmen

Was muss ich tun, bevor ich meinen Betrieb öffnen darf?

Betriebe und Geschäfte dürfen nur wiedereröffnet werden, wenn sie über ein Schutzkonzept verfügen.

Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, gilt für sämtliche Betriebe, auch für jene, die nie geschlossen werden mussten.

  • Falls sie bereits über ein Schutzkonzept verfügen, müssen sie überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen. Sie können ihr Schutzkonzept auch gemäss der vorgeschlagenen Struktur umformulieren.
  • Falls sie noch kein Schutzkonzept haben, müssen sie ein solches erstellen und umsetzen.

Für all diese Anpassungen wird ihnen eine angemessene Frist gewährt.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz- Coronavirus
Einzelne Branchen

ACHTUNG

Trinkwassersysteme in öffentlichen Anlagen vor Wiederinbetriebnahme durchspülen

Ab dem 27. April 2020 können erste Einrichtungen ihren Betrieb wiederaufnehmen. Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert. Diese können eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden.

Trinkwasserinstallationen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen müssen vor diesem Datum, bzw. vor Inbetriebnahme gründlich durchgespült werden. Das heisst, dass alle Wasserstellen, an denen eine Wasserentnahme erfolgt, geöffnet und durchgespült werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserhähne, Duschköpfe, Wasseranschlüsse usw.

Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen. Das sorgt für eine genügend starke Durchströmung in den Leitungen. Der Vorgang soll mindestens so lange laufen, bis die Temperatur des fliessenden Wassers konstant bleibt. Die Spülung muss für das Kalt‐ und das Warmwasser getrennt erfolgen.

Information des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

 

Ansprechpartner
  • Infoline Bundesamt für Gesundheit (täglich 24h): 058 463 00 00.
  • Hotline Kantonaler Krisenstab (KKS) für die Bevölkerung 0800 800 112
  • Hotline der Wirtschaftskammer: 061 927 64 64
  • Hotline des KIGA: 061 552 06 80
  • Corona-Hotline der Psychiatrie Baselland 061 553 54 54

Weitere Fragen werden im FAQ des Bundes beantwortet.