Dieser Schutz-Kompass ist ein Service von «s Baselbiet schaffts», wir übernehmen keine Gewähr. Beachten Sie zwingend die Vorgaben Ihrer Branche und des Bundes für Ihr Schutzkonzept.

  • Die Mitarbeitenden waschen sich die Hände mit Wasser und Seife bei der Ankunft am Arbeitsplatz, zwischen Bedienung von Kundschaft sowie vor und nach Pausen.
  • Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist vorhanden.
    Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
    Arbeitnehmende sind instruiert.
  • Die Kundschaft wäscht sich bei der Ankunft die Hände mit Wasser und Seife.
  • Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist vorhanden.
    Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
    Kundschaft ist informiert.
  • Anfassen von Oberflächen und Objekten vermeiden.
  • Türen nach Möglichkeit offen lassen um Anfassen zu vermeiden.
  • Kein Anfassen von Gegenständen von Kunden (z. B. Aufhängen von Jacken
  • Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von Kundschaft angefasst werden können, wie z. B. Zeitschriften in Wartezimmern und Gemeinschaftsbereichen (wie Kaffeeecken und Küchen).
  • Kontaktloses Bezahlen bevorzugen.
  • Reinigung der Oberflächen (Türgriffe etc.).
  • Achtung bei WC-Anlagen, Abfallentsorgung, Arbeitskleidung, Geschirr.
  • Besonders gefährdete Personen schützen
    (Home Office, Alternativbeschäftigung, Lohnfortzahlung)
  • Schutzkonzept bereithalten (Infos des SECO hier.) Bitte beachten Sie zwingend die Vorgaben für Ihre Branche.
  • Kranke Mitarbeitende sofort nach Hause
  • Arbeitsbereich abgrenzen

Das Schutzkonzept des Unternehmens muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Der Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.

  1. Alle Personen im Unternehmen reinigen sich regelmässig die Hände.
  2. Mitarbeitende und andere Personen halten halten 1,5 m Abstand zueinander.
  3. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
  4. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.
  5. Kranke im Unternehmen nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.
  6. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.
  7. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen.
  8. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen.
  • Zonenmarkierung
    (z.B. Wartezone und Arbeitszone getrennt; Absperr-Klebeband)
  • 1,5 m Distanz
  • Raumtrennung
    (z.B. mit Trennscheiben, getrennte Kundenbereiche)
  • Personenzahl beschränkt
    (1 Person pro 10m2)
  • Abstand halten während Pausen
    (z.B. durch Staffelung)
  • Information gewährleisten
  • Geduld wahren
  • Abstand respektieren
  • Mehr Zeit einplanen
  • Aufeinander achten (z.B. bei Durchgangswegen)